Bedienbarkeit
Kernaufgaben werden mit Tastatur, Zoom und nachvollziehbarer Fokusreihenfolge geprüft – nicht nur aus dem DOM abgeleitet.
Fachlicher Accessibility-Audit
Der Audit verbindet WCAG-orientierte Kriterien mit manueller Bedienung und dokumentierten Grenzen. Eine automatische Prüfung oder ein Overlay ersetzt diesen fachlichen Blick nicht.
Audit-Umfang und DeliverablesPrüffelder
Die Auswahl konkreter Seiten und Prozesse wird vorab als Stichprobe festgehalten. Befunde beziehen sich nur auf diesen dokumentierten Scope.
Kernaufgaben werden mit Tastatur, Zoom und nachvollziehbarer Fokusreihenfolge geprüft – nicht nur aus dem DOM abgeleitet.
Beschriftungen, Pflichtangaben, Fehlermeldungen und Erfolg werden programmatisch, visuell und sprachlich im realen Ablauf geprüft.
Landmarks, Überschriften, Seitentitel und Linktexte geben Orientierung, ohne nur visuell zu funktionieren.
Bilder, Audio und Video erhalten passende Alternativen; ihre Qualität wird im Nutzungskontext bewertet.
Status, Dialoge und nachgeladene Inhalte werden sichtbar und verständlich mitgeteilt, ohne Farbe als einziges Signal.
Prüflogik
Automatische Werkzeuge liefern Hinweise. Kritische Aufgabenwege werden anschließend per Tastatur, mit Browser-Zoom, in vereinbarten Viewports und – je nach Scope – mit geeigneter Hilfstechnik geprüft.
Referenz ist die WCAG 2.2 des W3C (öffnet in neuem Tab). Ein Auditbericht nennt Kriterien und Befunde; eine Konformitätsaussage wird nicht aus einer unvollständigen Stichprobe abgeleitet.
Accessibility-Audit anfragenRechtskontext DACH
Stand: . Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Ob Vorgaben gelten, muss für die konkrete Organisation, Dienstleistung und Zielgruppe rechtlich geprüft werden.
Deutschland
Das BFSG erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen enthält § 3 Absatz 3 eine Ausnahme. Ob eine konkrete Website erfasst ist, hängt daher unter anderem von Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße ab.
Österreich
Das BaFG setzt den europäischen Barrierefreiheitsrahmen für bestimmte Produkte und Verbraucherdienstleistungen um. Auch hier bestehen Abgrenzungen und eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Eine österreichische Domain allein entscheidet nicht über den Anwendungsbereich.
Schweiz
Das BehiG betrifft öffentliche Stellen und private Dienstleistungen, die öffentlich angeboten werden, in unterschiedlicher Reichweite. Für die Bundesverwaltung gelten eigene Vorgaben; zugleich befindet sich eine Teilrevision des BehiG im parlamentarischen Prozess. Das ist nicht mit einer pauschalen Pflicht für jede private Website gleichzusetzen.
Ausgangspunkt auf EU-Ebene ist der European Accessibility Act (öffnet in neuem Tab). Eine Domainendung, Branche oder DACH-Ausrichtung allein begründet noch keine pauschale Pflicht.